Punkteregelung

Punktereform in Flensburg

 

Dass es unter den Deutschen viele verstöße im Verkehr gibt ist allgemein bekannt, innerhalb eines Ortes zu schnell fahren, mal eben noch über die gerade rot gewordene Ampel oder mit Handy in der Hand fahren. Ein solcher, für manch einen harmloser Verstoß, kann in Zukunft schwere Folgen nach sich ziehen denn der Bundesrat hat der größten Reform in der über 50-jährigen Geschichte der Flensburger Punktekartei zugestimmt, welche am 1. Mai 2014 in Kraft trat.

Bereits im Jahr 2009 wurden auf dem Deutschen Verkehrsgerichtstag Vorschläge zu einer in der Öffentlichkeit erneut geforderten Neuregelung des Verkehrszentralregisters beim Kraftfahrt-Bundesamt diskutiert. Nun ist es soweit, am 1. Mai 2014 trat das neue Punkteregister in Kraft. Als Ihr Kfz Sachverständiger FFB informieren wir Sie über die Änderungen.

Die grundlegende Änderung lautet „höhere Geldstrafe, weniger Punkte“. Das Ziel dieser Reform ist ein einfacheres, gerechteres und transparenteres System und eine Verbesserung der allgemeinen Verkehrssicherheit. Einfacher wird es bei der Berechnung des eigenen Punktestandes.

Bei 1-3 Punkten wird man lediglich in dem Register erfasst. Bei 4-5 gibt es eine Ermahnung. Erreicht man 6-7 Punkte wird man verwarnt mit dem Hinweis auf drohenden Entzug der Fahrerlaubnis. Mit 8 Punkten wird einem dann die Fahrerlaubnis entzogen. Das unübersichtliche 7-Punkte-System wird mit der Reform auf ein übersichtliches 3-Punkte-System reduziert. Das verringert die Schwierigkeit von Berechnungen.

1 Punkt = Schwerer Verstoß Verstöße, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen.

2 Punkte = Sehr schwerer Verstoß Verstöße die die Verkehrssicherheit besonders beeinträchtigen, Straftaten ohne Fahrerlaubnisentzug.

3 Punkte = Schwere Straftaten schwere Straftaten Entzug der Fahrerlaubnis.

Wann die Punkte wieder verfallen wird den betroffenen mitgeteilt. Das Verfallen der Punkte liegt bei einem Zeitraum von 3,5-11 Jahren. Gerechter wird es durch die Einstufung mit nur noch 1-3 Punkten pro Verstoß (Anstatt 1-7 Punkte), wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass nicht die Anzahl der Punkte, sondern die Anzahl der Verstöße das Risiko eines Verkehrsauffälligen für die Verkehrssicherheit widerspiegelt. Transparenter wird es durch die Entrümpelung des Systems. Erfasst werden nur noch verkehrsicherheitsrelevante Verstöße und es wird auf die Erfassung von Verstößen, die keinen direkten Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben, verzichte wie z.B. die Registrierung bei halten in Parkverbot. Darüber hinaus werden Verkehrsteilnehmer ab der Ermahnung (ab 4 Punkte) und beim Erreichen einer weiteren Stufe benachrichtigt. Bereits vor der Reform wurde ermöglicht, dass man im Internet mit dem neuen Personalausweises ein Antrag auf Auskunft zum Punktestand stellen konnte. Dieser Zusatz an Information schafft Akzeptanz sowie ein Bewusstsein für das System.

Zusammengefasst Bedeutet die Punktereform also eine Verschärfung des Gesetzes im Allgemeinen, aber eine wesentlich übersichtlicheres und gerechteres System.

 

Um an auf diese Informationen jederzeit wieder Zugriff zu haben, können sie diesen Artikel bookmarken: www.gutachten-ffb.de/Punkteregelung

 

Schreibe einen Kommentar

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner