Wechselkennzeichen

Seit den 1.Juli 2012 gibt es das Wechselkennzeichen. Somit dürfen nun zwei Fahrzeuge derselben Fahrzeugklasse mit einem Wechselkennzeichen fahren. Dadurch kann man auch bei der Versicherung sparen. Es müssen zwei Fahrzeuge des gleichen Fahrzeug Typs sein, Mischungen wie Motorrad und Auto sind nicht zulässig. Man darf nicht beide Fahrzeuge gleichzeitig betreiben. Der Unterschied zwischen einem Wechsel- und einem normalen Kennzeichen, ist ein kleines zusätzliches Schild das vorne und hinten befestigt werden muss. Außerdem kann man beide Autos unterschiedlich versichern, das eine Voll- und das andere Teilkasko zum Beispiel.

Unser Tipp: Vergleichen Sie Versicherungen. Die Ersparnis kann erheblich sein.

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