Neues Jahr, neue Regelungen. Durch das 2020 erarbeitete Klimabkommen ändert sich 2021 so einiges für Autofahrer. Das wichtigste finden Sie hier nun zusammengefasst:
Gute Nachrichten für Pendler und E-Auto-Besitzer, denn Elektorautos sind bis einschließlich 2031 von der Kfz-Steuer befreit und wer zur Arbeit pendelt erhält ab dem 21. Kilometer 5 Cent mehr als in den letzten Jahren, also 35 und nicht mehr 30 Cent.
Für Diesel- und Benzinfahrzeuge jedoch wird das Fahren teurer. Durch die erhöhte CO2-Steuer steigen die Spritpreise um 7-8 Cent pro Liter noch zusätzlich zur Mehrwertsteuer, die dieses Jahr wieder bei 19% liegt. Außerdem zahlen neu-zugelassene PKW’s eine höhere Kfz-Steuer je nach dem, wie viel CO2 das Fahrzeug pro Kilometer ausstößt. Genaue Angaben dazu gibt es hier:
https://www.mobile.de/magazin/artikel/kfz-steuer-2021-kosten-tabelle-35948
Dies gilt jedoch nur für Neuwagenbesitzer, für bereits zugelassene-PKW’s ändert sich die Kfz-Steuer nicht.
Des Weiteren werden 2021 vorraussichtlich 10,7 Millionen Fahrzeuge neu eingestuft, weswegen sich dementsprechend der Beitrag für Kfz-Haftplichtversicherung erhöht oder verringert. Ob das auf Sie zutrifft können Sie im folgenden Link herrausfinden:
https://www.dieversicherer.de/versicherer/auto—reise/typklassenabfrage#orderBy=kh&orderDirection=ASC
Zudem muss jedes Fahrzeug mit einer orangenen Plakette im Jahr 2021 zur Hauptuntersuchung. Neuwägen betrifft das nicht, diese müssen erst 3 Jahre nach dem Erwerb.